Feuerwehrwesen in Österreich

 

Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Organisationsformen in den einzelnen Bundesländern verschieden. Während zum Beispiel in Kärnten die Ortsfeuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde untersteht, ist in Niederösterreich und dem Burgenland jede einzelne Freiwillige Feuerwehr als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine juristische Person. Dazwischen sind verschiedene Modelle möglich. Alle Feuerwehren die für den öffentlichen Brandschutz zur Verfügung stehen, sind im Feuerwehrregister angeführt.

Hingegen ist jede Gemeinde nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz auszuführen. Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich an die jeweiligen Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände halten. Diese Verbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in der Ausbildung und Ausrüstung. Außerdem werden Dienstanweisungen und Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung, usw. vorgegeben. Nach dem Motto „Wer zahlt, schafft an“ weichen aber einzelne Feuerwehren bedingt von diesen Vorgaben ab. Für die Feuerwehren gibt es verschiedene Organisationsformen:


 

 

Organisationsformen

Freiwillige Feuerwehr

 


In ganz Österreich sind über 300.000 Männer und Frauen Mitglieder in einer Freiwilligen Feuerwehr eingeschrieben. Gemeinden, die aus mehreren Orten bestehen, verfügen meist nicht nur über eine Feuerwehr, sondern auch in den vielen Katastralgemeinden oder Orten existieren Feuerwehren. Meistens sind diese Feuerwehren eigenständig, nur in wenigen Fällen sind in räumlich getrennte Feuerwehrhäusern sogenannte „Abgesetzte Züge“, die organisatorisch in einer Hauptfeuerwehr integriert sind. Somit ist dieser Typ von Feuerwehr, bei dem alle Mitglieder freiwillig und damit unentgeltlich mitarbeiten, eine der tragenden Säulen des österreichischen Feuerwehrwesens.

 

Die Gründung von Freiwilligen Feuerwehren geht in Österreich auf die 1850er Jahre zurück. Als erste Freiwillige Feuerwehr in der gesamten damaligen Monarchie gilt die im Jahr 1851 vom pensionierten Offizier Ferdinand Leitenberger im böhmischen Reichstadt gegründete Freiwillige Bürgerwehr. 1853 wurde in Graz die erste städtische Feuerwehr gegründet. Anfangs nahmen sich insbesondere Turnvereine des Feuerwehrwesens an. Die Turner wurden für die Brandbekämpfung ausgerüstet und ausgebildet. Als die Umgestaltung der alten Feuerlöscheinrichtungen in echte Feuerwehren stattfand, konnten die meisten Turnvereine dies nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Feuerwehr ging so oft in die Gemeinde über, oder wurde von Privaten finanziert und wurde freiwillig. Der Gedanke der Freiwilligkeit setzte sich immer mehr durch. 1900 zählte man am Gebiet des heutigen Österreichs bereits 2.677 Freiwillige Feuerwehren. Im Jahr 2009 zählte man österreichweit 4.528 Freiwillige Feuerwehren. Das bedeutet dass durchschnittlich fast zwei Feuerwehren pro Gemeinden bestehen.

Prinzipiell kann jeder, der willens ist in die Feuerwehr aufgenommen werden. Da die Feuerwehr auf Grund von Landesgesetzen organisiert ist, sind auch Bundesländerabhängig manchmal auch andere Kriterien maßgebend. So ist eine Mitgliedschaft in Steiermark gesetzlich nur EU-Bürgern möglich, auch wenn diese Bedingung nicht immer wirklich durchgezogen wird. Im Zuge von verschiedenen Integrationsdiskussionen sollen aber diese Verbote auch in diesen Bundesländern fallen. So fiel diese Verordnung zu Beginn 2012 in Kärnten, wo seitdem auch Nicht-EU-Bürgern eine Mitgliedschaft möglich ist.

 

Berufsfeuerwehr

Da es in Österreich derzeit noch kein Berufsbild eines Feuerwehrmannes gibt, sind die Beschäftigten bei der jeweiligen Stadt angestellt und der Feuerwehr dienstzugeteilt. Berufsfeuerwehren gibt es in Österreich in den folgenden sechs Landeshauptstädten:

In Wien wurde bereits 1685 eine Feuerlöschordnung mit angestellten Feuerknechten aufgestellt, sodass man die Wiener Berufsfeuerwehr als die weltweit älteste bezeichnen kann.


 

 

Betriebsfeuerwehr

In besonders gefährdeten Betrieben kann die Behörde eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben. Diese kann aus Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes, welche die Feuerwehraufgaben nebenbei ausüben, oder aus hauptberuflichen Mitarbeitern in ständiger Bereitschaft bestehen. Je nach Größe wird die Betriebsfeuerwehr auch in den örtlichen Alarmplänen berücksichtigt und unterstützt bei Bedarf auch außerhalb des Betriebsgeländes die örtliche Feuerwehr.

Auch wenn die Betriebsfeuerwehr nicht direkt vorgeschrieben wird, kann sich ein betriebseigener Brandschutz finanziell bei den Prämien der Feuerversicherungen mindernd auswirken.

In gewissen Industriezentren kann eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr für mehrere Betriebe zuständig sein, wobei die Mitglieder aus allen Betrieben rekrutiert werden.

Betriebe ohne Betriebsfeuerwehr müssen, falls von der Behörde vorgeschrieben, mindestens einen Brandschutzbeauftragten nominieren, der sich mit Brandschutzwarten um die Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes kümmert.


 

 

Pflichtfeuerwehr

Gemeinden ohne Freiwillige Feuerwehr können eine Pflichtfeuerwehr einrichten. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Freiwilligen. Als einzigen Unterschied kann die Gemeinde geeignete Personen mittels Bescheid zum Feuerwehrdienst verpflichten.

In Niederösterreich ist dieser Passus seit dem Jahr 2000 aus dem NÖ Feuerwehrgesetz gestrichen. Befindet sich in der Gemeinde eine Betriebsfeuerwehr, so ist diese heranzuziehen. Besteht diese auch nicht, so kann eine Gemeinde eine Nachbargemeinde ersuchen, die Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei wahrzunehmen.

Auch in der Steiermark besteht für eine Gemeinde ohne eigene Feuerwehr die Möglichkeit, den "Löschauftrag" an die Feuerwehr einer Nachbargemeinde zu übertragen.

 


 

Überörtliche Strukturen

Alle Feuerwehren sind organisatorisch im jeweiligen Landesfeuerwehrverband zusammengefasst. Die Organisation unterscheidet sich aufgrund der gesetzlichen Grundlagen von Bundesland zu Bundesland geringfügig (Dienstgrade, Dienstkleidung, Ausbildung). In jedem Bundesland (ausgenommen Wien) gibt es eine eigene Feuerwehrschule.

Der Chef des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes ist der Landesfeuerwehrkommandant (Dienstgrad: Landesbranddirektor). Unterstützt wird er – je nach Bundesland – durch einen oder zwei Stellvertreter (Dienstgrad: Landesbranddirektor-Stellvertreter) und in manchen Bundesländern auch durch einen Landesfeuerwehrinspektor. Als Ausnahme gibt es im Bundesland Vorarlberg nur einen Landesfeuerwehrinspektor. Der Landesfeuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden jeweils gewählt, während der Landesfeuerwehrinspektor ein Beamter der jeweiligen Landesregierung ist.

Die Landesfeuerwehrverbände haben eine eigene Kommandostruktur. In allen Landesfeuerwehrverbänden gibt es ein Landesfeuerwehrkommando. Dieses ist die Geschäftsstelle des Verbandes und eine Art Servicestelle für die einzelnen Feuerwehren. Je nach Bundesland gibt es auch Bezirksfeuerwehrkommandos und Abschnittsfeuerwehrkommandos. Auf allen Ebenen gibt es eingeteilte Feuerwehrmitglieder (Sachbearbeiter), die für die Betreuung der Feuerwehren in ihrem Sachgebiet (zum Beispiel Ausbildung, Atemschutz, …) zuständig sind. Der Bundesfeuerwehrverband hat keine Kommandostruktur. Er ist eine Dachorganisation der Landesfeuerwehrverbände und der Städte mit Berufsfeuerwehren.

Für überregionale Einsätze sind in allen Bundesländern KHD (Katastrophenhilfsdienste) aufgebaut, die sich aus den jeweiligen Feuerwehren rekrutieren, ohne den örtlichen Brandschutz zu konkurrenzieren. In Oberösterreich obliegt seit dem Hochwasser 1954 die Zentralleitung des KHD dem Landesfeuerwehrkommando. Diese Form hat sich im Jahr 2002 bei den Hochwassereinsätzen in Nieder- und Oberösterreich, bei den Auslandseinsätzen in Friaul im Kanaltal 2003 und beim Hochwasser 2005 in Tirol und Vorarlberg bestens bewährt.

Zur Unterstützung der einzelnen Feuerwehren werden manche Feuerwehren speziell ausgerüstet und auch ausgebildet. Sie bilden so genannte Stützpunktfeuerwehren. Diese beherbergen z.B. Sonderfahrzeuge, wie Drehleiter, Atemschutzfahrzeug, Gefahrgutfahrzeug, usw. Ferner gibt es Sonderdienste, die direkt dem Landesfeuerwehrkommando unterstehen: zum Beispiel der Versorgungsdienst, Flugdienst, Strahlenschutzdienst, Sprengdienst, Tauchdienst oder auch die Feuerwehrstreife.

Seit einigen Jahren sind auch Feuerwehren aus ganz Österreich in der CRAFT Austria integriert, die speziell für Auslandseinsätze geschult und organisiert sind. Im Rahmen dieser nahmen sie vor allem bei Hochwassereinsätzen in Osteuropa, wie Rumänien und Bulgarien teil. Die österreichischen Feuerwehren spielen auch immer eine führende Rolle im CTIF – der Organisation für die Feuerwehren auf internationaler Ebene.


 

 

Feuerwehrjugend

Die Feuerwehrjugend ist eine Nachwuchsorganisation innerhalb der Feuerwehr. Unterhalten kann die Feuerwehrjugend innerhalb der einzelnen Freiwilligen Feuerwehr. Mitglieder können im Allgemeinen sowohl Jungen als auch Mädchen im Alter von mindestens 10 Jahren bis zur Übernahme in den aktiven Dienst sein. Genaue Regelungen sind wie das übrige Feuerwehrwesen bundesländerweise verschieden.


 

 

Ausbildung


Jedes Feuerwehrmitglied erhält am Anfang seiner Laufbahn eine Grundausbildung, üblicherweise in der eigenen Feuerwehr. Seit einigen Jahren gibt es ein bundeseinheitliches Schema, die Grundausbildung 2000. Diese Richtlinien schreiben den erforderlichen Wissensstand vor, bevor eine weiterführende Ausbildung entweder auf Bezirksebene oder in einer der Feuerwehrschulen absolviert werden kann. Neben der Grundausbildung wird ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt, der meist bei einem der Rettungsdienste durchgeführt wird.

Für die Beförderung zu einer Funktion innerhalb der Feuerwehr sind jeweils unterschiedliche Lehrgänge zu absolvieren, die je nach Art der Ausbildung in der Feuerwehr oder in einer der Feuerwehrschulen durchgeführt werden.

Zur Festigung bzw. Überprüfung des erworbenen Wissens bzw. der praktischen Fertigkeiten gibt es auch die Möglichkeit an einer Vielzahl von Bewerben teilzunehmen. Durch die positive Absolvierung von Bewerben erwirbt das Feuerwehrmitglied das Recht, als sichtbares Zeichen seiner erbrachten Leistung, das entsprechende Abzeichen zu tragen.

 

Folgende Leistungsbewerbe werden in NÖ durchgeführt, bzw. können in bei den diversen Bewerben folgende Leistungsabzeichen erworben werden:

  • Feuerwehr"matura" (Gold)
  • Feuerwehrleistungsabzeichen (Bronze, Silber)
  • NÖ Feuerwehrleistungsabzeichen in Gold
  • Wasserdienstleistungsabzeichen (Bronze, Silber, Gold)
  • Bootsgeschicklichkeitsbewerb
  • NÖ Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen
  • Sprengdienstleistungsabzeichen (Bronze, Silber)
  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (Bronze, Silber)
  • Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (Bronze, Silber)
  • Ausbildungsprüfung Löscheinsatz (Bronze, Silber, Gold)
  • Ausbildungsprüfung Technische Hilfeleistung (Bronze, Silber, Gold)

 

Auch in der Steiermark gibt es entsprechende Bewerbe die im Großen und Ganzen den oben angeführten entsprechen. Dazu kommt in einzelnen Bundesländern z.B. Oberösterreich das Atemschutzleistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold. Die Prüfung dafür wird vom jeweiligen Bezirkskommando ausgeschrieben und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Auch Bewerbe von Feuerwehrfremden Institutionen können absolviert werden, wie das Strahlenschutzleistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold vom AIT in Seibersdorf.

Einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrausbildung bilden aber Schulungen und Übungen in den Feuerwehren selbst. Diese, meist wöchentlichen Übungen, beinhalten sowohl praktische als auch theoretische Aus- und Weiterbildungsinhalte.

 

 

Finanzierung

Die Hauptlast der laufenden Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren obliegt den Gemeinden. Ein Teil des Budgets stammt aus Subventionen des jeweiligen Bundeslandes bei Anschaffungen von Geräten oder Fahrzeugen. Für Betriebsfeuerwehren ist der jeweilige Betrieb zuständig.

Die Landesfeuerwehrverbände beschaffen auch jeweils größere Quantitäten zum Beispiel eines bestimmten Fahrzeugtyps, die dann bestimmten Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden. Dies können auch kleine Feuerwehren mit bestimmten Einsatzschwerpunkten sein. Auch eine Betriebsfeuerwehr kann diese Unterstützung erhalten, wenn sie sich ihrerseits verpflichtet, im Bedarfsfall auch außerhalb des Betriebes auszurücken.

Ein Teil der laufenden Kosten kann auch durch Einsatzverrechnung an den Geschädigten, bzw. dessen Versicherung gedeckt werden. Dies trifft aber nur bei technischen Einsätzen zu, die über die gesetzliche Verpflichtung der Feuerwehren hinausgehen.

Da die Feuerwehren auch den überörtlichen Katastrophenschutz zu bedienen haben, werden auch Zuschüsse aus dem Katastrophenfonds gewährt.

Ein nicht unbeträchtlicher Betrag wird von den Feuerwehren aber auch durch Sammlungen, Feuerwehrfeste oder andere Veranstaltungen selbst aufgebracht.

Ab 2012 werden Spenden an einzelne Feuerwehren, wie auch an Landesfeuerwehrverbände - wie schon bisher an bestimmte andere Organisationen -steuerlich begünstigt.

 

Quelle: Wikipedia

 

 

 

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