Neue Spendenregelung 2017

Neue Spendenregelung 2017

Die steuerliche Berücksichtigung für Spenden an gemeinnützige Vereine wurde neu geregelt. Dies betrifft auch IHRE Spende an die Feuerwehr.

Sie müssen sich in Zukunft nicht mehr darum kümmern und Ihre Feuerwehr-Spende beim Lohnsteuerausgleich angeben. Das übernehmen wir in Zukunft für Sie und machen die Meldung zentral an das Finanzamt. Damit wir das aber tun können, benötigen wir in Zukunft bei Ihren Spenden an uns den vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum. Sowohl bei der Haussammlung, als auch bei Spenden die per Banküberweisung oder Erlagschein bei uns eintreffen.

 
Natürlich können Sie auch weiterhin ganz normal Ihre Spende tätigen, ohne dass sie Ihre Daten bekannt geben. Eine steuerliche Vergünstigung ist dann vom Finanzamt her jedoch nicht mehr möglich.
 
 
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